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AGB

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
Nachstehende Bedingungen gelten für alle den Wildchilds & Lovebirds erteilten Aufträge und sämtliche mit diesen vereinbarten Verträgen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
»Fotos« im Sinne dieser AGB sind alle von Wildchilds & Lovebirds hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, Filme, Slideshows, etc.)

 

§ 2 Leistungen, Fotorechte
Die Fotografin ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Die Fotografin überträgt
dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Videos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.
Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Wildchilds & Lovebirds. Ausschließlich
der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Jede Manipulation der Fotos oder der Verkauf ist nicht gestattet bzw. bedarf schriftlicher Zustimmung des Urhebers.

 

§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit
einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien – wenn deie Fotografin die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden
bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Wildchilds & Lovebirds
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die
angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Wildchilds & Lovebirds eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
des Auftraggebers kann Wildchilds & Lovebirds  auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird die Fotografin für eine Hochzeit/ein Shooting/einen Firmenauftrag oder sonstiges gebucht, wird der Kunde der Fotografin eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist die Fotografin
zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

 

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum der Fotografin & Bildbearbeitung
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Ich stelle alle bearbeiteten Bilder im jpg-Format in optimaler Auflösung zur Verfügung. Dabei erstelle ich nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß-Fotos.
Die Lieferung beinhaltet den Downloadlink und erfolgt so schnell wie möglich, aber ca. 4 – 8 Wochen nach der Hochzeit/dem Shooting/dem Firmenauftrag etc. Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Fotografin, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden.
Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert. Nachträglich unbearbeitete Bilddaten, Bildrohdaten (RAW-Dateien),
oder Bilder in einem andersartigen Stil an den Kunden abzugeben, bedarf ebenfalls einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle Anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden.
Wildchilds & Lovebirds ist aber stets bemüht, dies zu erreichen,
wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Wildchilds & Lovebirds ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Alben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Wildchilds & Lovebirds ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. Wildchilds & Lovebirds haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

§ 6 Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde mit Einverständnis der Fotografin vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind bei über 6 Monate vor dem geplanten Leistungsdatums 50%, 3-6 Monate vor dem Termin, 75% und unter 3 Monate
vor dem Termin 90% der vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an
die Fotografin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von
dieser Regelung unberührt.

 

§ 7 Haftung der Fotografin
Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen) Wildchilds & Lovebirds zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von Wildchilds & Lovebirds kommen, bemüht sich Wildchilds & Lovebirds
(soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine vorab geleistete Anzahlung wird entsprechend zurück erstattet.

 

§ 8 Reise und Übernachtung
Alle Beträge sind exklusive Reisekosten. Die Anreise ist von 87538 Bolsterlang – 0,35 EUR pro Kilometer. Eine Übernachtungsmöglichkeit wird vom
Auftraggeber ab 200 km Anreise zur Verfügung gestellt.

 

§ 9 Anzahlung
Eine Anzahlung von 25% des Preises wird bei Buchung durch den
Auftraggeber fällig. Sobald der Auftraggeber schriftlich zusagt, ist der
Auftrag fixiert. Die volle Zahlung wird zum Leistungstermin (Leistungstermin ist die Übergabe der Bilder & Daten) fällig. Durch eine Buchung akzeptiert
der Auftraggeber alle Bedingungen aus dem Angebot.

 

§ 10 Gültigkeit
Das Angebot ist für Wildchilds & Lovebirds 14 Tage gültig.
Wildchilds & Lovebirds behält sich vor, jedes Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Bei Rücktritt
des Auftraggebers, verbleibt eine mögliche Anzahlung in jedem
Fall bei Wildchilds & Lovebird.

 

§11 Veröffentlichung
Paketen aus der aktuellen Preisliste ist immer eingerechnet,
dass ich Fotos auswählen und in mein Online-Portfolio aufnehmen darf.
Eine Veröffentlichung auf einem Hochzeitsblog, auf Facebook, Instagram und Pinterest gehört ebenfalls dazu. Wenn ihr damit nicht einverstanden seid und ich eure Bilder nicht als Referenz nutzen darf, berechne ich zum Ausgleich den Paketpreis plus eine Pauschale von 200 Euro ab einer Reportage von 6 Stunden. Bei kürzen Begleitungen beträgt diese Pauschale 50 Euro.

 

§ 12 Datenschutrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Wildchilds & Lovebirds bekanntgegeben werden, ist Wildchilds & Lovebirds berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Wildchilds & Lovebirds verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Fotografin, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen. Die Fotografin wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Die Fotografin wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen eines Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

 

§13 Sonstiges
Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit)
nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Vergütung. Sollte es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt
(z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen
oder die Bilder innerhalb von 8 Wochen zu liefern, bemüht er sich um einen Ersatz. Außerdem verzichtet der Auftraggeber in diesem Fall auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf deie Fotografin. Buchungszeiten für Fotografie sind immer am Stück anzugehen. Sollten Unterbrechungen in den Arbeitsabläufen enthalten sein, die durch den Ablauf entstehen, sind diese, genau wie Fahrstrecken während eines Locationwechsels, zu 100% mit der Arbeitszeit zu verrechnen.
In Ausnahmefällen können Unterbrechungszeiten vereinbart werden.
Hier muss der Auftraggeber explizit zugestimmt haben und diese Stunden müssen gesondert vergütet werden.

 

§ 14 Verschiedenes
Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des internationalen Privatrechts oder des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich Kempten. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden
nur dann Vertragsbestandteil.

 

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